Welche Verfahren gibt es?
Es gibt verschiedene Methoden, um Edelsteine noch eindrucksvoller erscheinen zu lassen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Behandlungen:- Imprägnation: Mit farblosem Öl, Wachs oder Naturharz wird die Farbe von Steinen intensiviert und ihr Glanz verstärkt. Dieses Verfahren wird häufig bei undurchsichtigen Steinen angewendet und ist nicht deklarationspflichtig.
- Behandlung mit Kunstharz: Ähnlich wie bei der Imprägnation sorgt Kunstharz für Glanz und Farbintensität. Hier müssen die Steine jedoch als „stabilisiert" oder „behandelt" gekennzeichnet werden.
- Behandlung mit Glas: Kleine Risse oder Brüche in facettierten Steinen können durch Glas optisch „verschwinden". Solche Steine müssen ausnahmslos als „behandelt" gekennzeichnet werden.
- Färben: Um Edelsteine mit intensiveren Farben zu versehen, werden sie oft gefärbt. Diese Methode wirkt jedoch meist nur an der Oberfläche, da nicht jeder Stein die Farbbehandlung vollständig aufnimmt. Gefärbte Steine müssen in der Regel gekennzeichnet werden – mit einer Ausnahme: gefärbter Achat.
- Brennen oder Erhitzen: Hierbei wird die Farbe oder Transparenz eines Steins durch Wärme verändert. Besonders bei preiswerteren Alternativen zu natürlichen Edelsteinen ist dies gängig. Interessanterweise ist diese Methode nicht deklarationspflichtig.
- Bestrahlung: Durch energiereiche Strahlung (Gamma-, Röntgen- oder UV-Strahlung) oder Elementarteilchen können starke Farbveränderungen erzielt werden. Allerdings können solche Steine verblassen oder sogar leicht radioaktiv belastet sein. Bestrahlte Edelsteine müssen immer gekennzeichnet werden.